26.07.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung: Thüringen startet Meldeverfahren für Schweinehalter

©Canva, BMEL

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Weniger als eine Woche vor dem offiziellen Fristende für die Meldungen zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung hat nach Niedersachsen und Baden-Württemberg nun auch Thüringen das Meldeverfahren gestartet. Schweinemäster können die Mitteilung ihres Haltungssystems über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz abgeben.

 

Durch das im vergangenen Jahr beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welches Haltungssystem ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. In den meisten Bundesländern ist trotz der anrückenden Frist die Möglichkeit der Meldung noch nicht gegeben – teilweise ist nicht einmal bekannt, welche Behörden hierfür zuständig sind.

 

Meldung in Thüringen per Post oder E-Mail

Bereits gestartet ist das Meldeverfahren in Niedersachsen sowie Baden-Württemberg. Als nächstes Bundesland hat heute Thüringen bekannt gegeben, dass das Meldeverfahren angelaufen ist. Die zuständige Behörde in Thüringen für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummern ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz. Dies teilte heute mit, dass der Meldebogen inkl. der relevanten Nachweise entweder postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail an lm-ueberwachung@tlv.thueringen.de geschickt werden solle. Der Meldebogen enthält neben den auszufüllenden Formularen für die relevanten Informationen zum Betrieb und den einzelnen Haltungseinrichtungen eine ausführliche Beschreibung der Kriterien, die für die jeweiligen Haltungssysteme zu erfüllen sind.

 

Weiterführende Informationen und den Meldebogen erhalten Schweinehalter unter folgendem Link:

verbraucherschutz.thueringen.de/lebensmittel/herstellung-von-lebensmitteln


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