30.07.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnung: Meldeverfahren für Schweinehalter in Schleswig-Holstein gestartet

©Canva, BMEL

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Auch Schleswig-Holstein hat vergangenen Freitag das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung noch kurz vor dem Fristende gestartet. Schweinemäster können die Mitteilung ihres Haltungssystems über ein bereitgestelltes Formular per Post oder E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel vornehmen.

 

Durch das im vergangenen Jahr beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sind alle Schweinemäster in Deutschland dazu verpflichtet, bis zum 1. August 2024 der jeweils zuständigen Behörde zu melden, in welches Haltungssystem ihre Mastschweinehaltung einzuordnen ist. In den meisten Bundesländern ist trotz der anrückenden Frist die Möglichkeit der Meldung noch nicht gegeben – teilweise ist nicht einmal bekannt, welche Behörden hierfür zuständig sind.

 

Meldung in Schleswig-Holstein per Post oder E-Mail

Bereits gestartet ist das Meldeverfahren in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Thüringen. Als weiteres Bundesland hat Schleswig-Holstein bekannt gegeben, dass das Meldeverfahren angelaufen ist. Die zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummer in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Kiel. Mit Hilfe eines hier bereitgestellten Formulars kann die Erstmitteilung der Haltungsform/en ab sofort postalisch oder in elektronischer Form per E-Mail an thkg@mllev.landsh.de vorgenommen werden.

 

Weiterführende Informationen und den Meldebogen erhalten Schweinehalter unter folgendem Link:

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/_startseite/Artikel2024/III/240725_tierhaltungskennzeichnungsgesetz/thkg?nn=c9d16318-f489-4624-9d1d-318eed75ae34


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