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Tierfutterkosten als förderfähige Fixkosten nicht zwischen Tieren des Überbrückungshilfe III mittlerweile auch für viele
Anlage- und Umlaufvermögens unterschieden werden muss. Das schweinehaltende Betriebe ein geeignetes
bedeutet, dass neben den anderen in den FAQs aufgelisteten Fixkosten Hilfsinstrument dar. Auch wenn nicht jeder davon
auch das Matschweinfutter als förderfähig anzusehen ist. Für viele profitieren kann, helfen die Liquiditätsspritzen zumindest
Mäster ist dies eine wichtige Nachricht. Bereits vorher war eindeutig einem erheblichen Teil der Betriebe, diese wirtschaftlich
geregelt, dass Sauen- und Ferkelfutter sowie weitere Kosten der schwierige Zeit zu überbrücken. Langfristig müssen
Sauenhaltung förderfähig sind. natürlich nachhaltige Lösungen gefunden werden, um
die finanzielle Situation der Schweinehalter zu
Weitere Klarstellungen notwendig
Nach Angaben des BMWi können momentan allerdings Kosten nur für verbessern."
solche Tiere angesetzt werden, die entweder vor dem 01.01.2021 Die Überbrückungshilfe III umfasst die Monate
angeschafft wurden oder die auf die eigene Zucht zurückgehen. Diese November 2020 bis Juni 2021. Anträge können noch bis
Aussage ergibt sich aus den allgemeinen FAQs zur Überbrückungshilfe, zum 31.08.2021 gestellt werden. Eine Antragsstellung ist
die für Unternehmen aller Branchen gelten. Zudem ist es momentan für nur einmal möglich. Welche Betriebe die
Selbstmischer, die Ihre eigene Ernte verfüttern, praktisch kaum möglich, Zugangsvoraussetzungen erfüllen können, ist individuell
die erstattungsfähigen Fixkosten in angemessenem Umfang zu prüfen.
anzusetzen. Dass diese Punkte in den Formulierungen der
Überbrückungshilfe III nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wurde
von verschiedenen Seiten - unter anderem auch von der ISN -
bemängelt. Aus gut informierten Kreisen ist nun zu hören, dass derzeit
noch Gespräche laufen, um hier beihilferechtskonforme
Nachbesserungen für Tierhalter zu erreichen.
Mittlerweile gibt es auch ergänzende Änderungen in den FAQs, die
Betriebe betreffen können, die relativ ungleichmäßig vermarkten. Im
überarbeiteten Punkt 5.5 wird nun die Möglichkeit formuliert, bei
begründeten außergewöhnlichen betrieblichen Umständen den
monatlichen Durchschnitt eines Quartals aus dem Jahr 2019 oder den
Durchschnitt aller Monate 2019 als Referenzumsatz heranzuziehen.
Dadurch lassen sich die Umsatzschwankungen zumindest teilweise
glätten, sodass Umsatzvergleiche aussagekräftiger werden.
Überbrückungshilfe III kann vielen Schweinehaltern helfen
Die jüngsten Klarstellungen und Anpassungen für landwirtschaftliche
Tierhalter hat das BMWi auf Initiative der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
vorgenommen. Auf Anfrage kommentierte die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gitta Connemann:
"Viele Tierhalter hat die Corona-Pandemie kalt erwischt. Sie sind wie
andere Branchen auf unbürokratische Hilfen angewiesen. In der
Antragsstellung bei den Überbrückungshilfen III haben Sie dabei jedoch
viele Fragen ergeben. Deshalb ist es wichtig, dass das
Bundeswirtschaftsministerium im fortlaufenden Austausch mit den
Betroffenen, die Überbrückungshilfen III praxisgerecht nachsteuert."
Ebenso erfreut ist der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und
Landwirtschaft Albert Stegemann: "Die Klarstellungen aus dem
Bundeswirtschaftsministerium unterstreichen, dass es dem Bund mit
praxisnahen Hilfen, die diesen Namen auch verdienen, ernst ist. In den
kommenden Wochen werden viele Landwirte Ihre Antragsprüfung
abgeschlossen haben und möglicherweise einen Antrag stellen. Die
Klarstellung zum Futtermittel kommt daher zur rechten Zeit."
ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack zeigt sich insgesamt zufrieden
mit dem Nutzen der Überbrückungshilfe III für die Schweinehalter:
"Nach den vorgenommenen Anpassungen und Klarstellungen stellt die
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