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Wo sieht man, ob ein Schlachtbetrieb an der Initiative Tierwohl
          teilnimmt oder nicht?
          Auf  der  Seite  https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads-ab-
          2021/  ist  u.a.  eine  Liste  der  teilnehmenden  Schlachtbetriebe,  die
          regelmäßig  aktualisiert  wird,  einzusehen.  Sie  finden  die  Liste  unter
          dem Punkt „Teilnehmer und Adressen im Überblick“

          Müssen alle ITW-Schweine eines Betriebes an einen Schlachter
          vermarktet werden?
          Die  Initiative  Tierwohl  macht  hierzu  keine  Vorgaben.  Es  steht
          grundsätzlich  also  jedem  Schweinehalter  frei,  ob  er  die  Schweine
          betriebsweise  (Betrieb  =  VVVO-Nummer)  oder  auch  in  Teilmengen
          vermarktet.  Allerdings muss hier  natürlich  beachtet  werden,  was  er
          dazu  mit  seinem/n  Schlachter(n)/Vermarkter(n)  vereinbart  hat.  In
          Abhängigkeit davon wäre es also durchaus möglich, einen Teil der
          Schweine an Schlachter A und einen anderen Teil an Schlachter B
          oder sogar auch einen weiteren Teil an Schlachter C zu liefern. Das ist
          beispielsweise  auch  für  die  Betriebe  wichtig,  die  einen  Teil  Ihrer
          Schweine an Metzger vermarkten.

          Sollten  nun  Verträge  mit  Schlachtern  oder  Vermarktern
          abgeschlossen werden oder nicht?
          Das  ist  am  Ende  eine  betriebsindividuelle  Abwägung  zwischen
          Sicherheit,  Flexibilität  und  Möglichkeiten.  Verträge  bringen  die
          Sicherheit,  den  Tierwohlbonus  im  Rahmen  der  Vereinbarung  zu
          bekommen.  Sie  bringen  auf  der  anderen  Seite  aber  auch
          Nebenbedingungen und Pflichten für den Schweinemäster mit sich.
          Zudem  muss  auch  beachtet  werden,  welche  Alternativen  bei  der
          Vermarktung  es  überhaupt  gibt.  Klar  ist,  dass  die  meisten
          Schlachtunternehmen auf Vereinbarungen und Verträge setzen, um
          besser  planen  zu  können  –  hier  geht  es  aber  auch  um
          Rohstoffsicherung. Schweinemäster sollten sich in keinem Fall unter
          Druck setzen lassen, zunächst die Alternativen ausloten und sorgfältig
          abwägen.  Ganz  wichtig:  Jeder  sollte  ganz  genau  auf  die
          Nebenbedingungen schauen, die er mit einer Vereinbarung oder einem
          Vertrag eingeht, denn die sind zuweilen wichtiger als der letzte Euro
          oder die letzte Sicherheit.

          Und die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht?
          Für Ferkelaufzüchter bleibt das aus den bisherigen Programmphasen
          schon bekannte Fondsmodell auch in der dritten ITW-Phase bestehen
          – das heißt, die Auszahlung erfolgt für die zugelassenen Betriebe über
          die Trägergesellschaft der ITW. Was sich ändert, ist die Kopplung von
          Ferkelaufzucht und Sauenhaltung. Der Tierwohlbonus wird zukünftig
          nur noch an die Ferkelaufzucht ausgezahlt und muss entsprechend
          anteilig von dort an die Sauenhaltung weitergereicht werden. Wichtig
          ist, dass es das Geld für den ITW-Ferkelaufzüchter nur dann gibt, wenn
          die  Ferkel  auch  aus  ITW-Sauenbetrieben  kommen.  Sauenhalter
          müssen  sich  einen  passenden  Ferkelaufzüchter  suchen,  wenn  Sie
          einen Tierwohlbonus bekommen wollen. Für Sauenhalter gibt es keine
          zeitliche Begrenzung bei der Anmeldung, – Ferkelaufzüchter mussten
          sich im Rahmen der Anmeldephase (Februar 2021 / je nach Bündler
          ggf. kürzer) anmelden.

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