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Wo sieht man, ob ein Schlachtbetrieb an der Initiative Tierwohl
teilnimmt oder nicht?
Auf der Seite https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads-ab-
2021/ ist u.a. eine Liste der teilnehmenden Schlachtbetriebe, die
regelmäßig aktualisiert wird, einzusehen. Sie finden die Liste unter
dem Punkt „Teilnehmer und Adressen im Überblick“
Müssen alle ITW-Schweine eines Betriebes an einen Schlachter
vermarktet werden?
Die Initiative Tierwohl macht hierzu keine Vorgaben. Es steht
grundsätzlich also jedem Schweinehalter frei, ob er die Schweine
betriebsweise (Betrieb = VVVO-Nummer) oder auch in Teilmengen
vermarktet. Allerdings muss hier natürlich beachtet werden, was er
dazu mit seinem/n Schlachter(n)/Vermarkter(n) vereinbart hat. In
Abhängigkeit davon wäre es also durchaus möglich, einen Teil der
Schweine an Schlachter A und einen anderen Teil an Schlachter B
oder sogar auch einen weiteren Teil an Schlachter C zu liefern. Das ist
beispielsweise auch für die Betriebe wichtig, die einen Teil Ihrer
Schweine an Metzger vermarkten.
Sollten nun Verträge mit Schlachtern oder Vermarktern
abgeschlossen werden oder nicht?
Das ist am Ende eine betriebsindividuelle Abwägung zwischen
Sicherheit, Flexibilität und Möglichkeiten. Verträge bringen die
Sicherheit, den Tierwohlbonus im Rahmen der Vereinbarung zu
bekommen. Sie bringen auf der anderen Seite aber auch
Nebenbedingungen und Pflichten für den Schweinemäster mit sich.
Zudem muss auch beachtet werden, welche Alternativen bei der
Vermarktung es überhaupt gibt. Klar ist, dass die meisten
Schlachtunternehmen auf Vereinbarungen und Verträge setzen, um
besser planen zu können – hier geht es aber auch um
Rohstoffsicherung. Schweinemäster sollten sich in keinem Fall unter
Druck setzen lassen, zunächst die Alternativen ausloten und sorgfältig
abwägen. Ganz wichtig: Jeder sollte ganz genau auf die
Nebenbedingungen schauen, die er mit einer Vereinbarung oder einem
Vertrag eingeht, denn die sind zuweilen wichtiger als der letzte Euro
oder die letzte Sicherheit.
Und die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht?
Für Ferkelaufzüchter bleibt das aus den bisherigen Programmphasen
schon bekannte Fondsmodell auch in der dritten ITW-Phase bestehen
– das heißt, die Auszahlung erfolgt für die zugelassenen Betriebe über
die Trägergesellschaft der ITW. Was sich ändert, ist die Kopplung von
Ferkelaufzucht und Sauenhaltung. Der Tierwohlbonus wird zukünftig
nur noch an die Ferkelaufzucht ausgezahlt und muss entsprechend
anteilig von dort an die Sauenhaltung weitergereicht werden. Wichtig
ist, dass es das Geld für den ITW-Ferkelaufzüchter nur dann gibt, wenn
die Ferkel auch aus ITW-Sauenbetrieben kommen. Sauenhalter
müssen sich einen passenden Ferkelaufzüchter suchen, wenn Sie
einen Tierwohlbonus bekommen wollen. Für Sauenhalter gibt es keine
zeitliche Begrenzung bei der Anmeldung, – Ferkelaufzüchter mussten
sich im Rahmen der Anmeldephase (Februar 2021 / je nach Bündler
ggf. kürzer) anmelden.
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