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erheblicher Verzögerung erfolgt ist. Außerdem wurde teilweise
versucht, mit Verweis auf Corona bzw. ASP verschiedene
Vertragsbestandteile außer Kraft zu setzen bzw. zu umgehen.
Von den Schlachtbetrieben wird die Initiative Tierwohl (ITW) immer
wieder als weiteres Argument für Vermarktungsverträge genannt. Das
Argument ist zwar nicht von der Hand zu weisen, denn in der neuen
ITW-Phase werden die Zahlungen für Schweinemäster zwar über den
Schlachthof erfolgen und nicht mehr aus dem Fonds. Jedoch ist dazu
keinesfalls ein einziger Vertrag für alle Tiere mit einem
Schlachtunternehmen notwendig!
Die ISN hat verschiedene Verträge vorliegen und rechtlich prüfen
lassen. Mit klarem Ergebnis: Viele der aktuell im Umlauf befindlichen
Vertragsvorlagen sind sehr einseitig auf die Vorteile der Schlacht-
unternehmen ausgelegt. So können z.B. Vermarktungskonditionen
einseitig vom Schlachtunternehmen geändert werden oder mit dem
Vertrag werden automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Schlachtunternehmens ergänzend zum Vertrag anerkannt. Diese
können dann wenig überraschend teils gravierend von den allgemein
gültigen gesetzlichen Regelungen zu Gunsten des Schlacht-
unternehmens abweichen oder dem Schweinehalter erhebliche
Pflichten auferlegen.
Einfache Empfehlungen zum richtigen Verhalten beim Druck zur
vertraglichen Bindung gibt es leider nicht, da die angepriesene
gesicherte Abnahme mit einem Vertrag meist als das geringere Übel
im Vergleich zum „Schweinestau im Stall“ angesehen werden kann.
Dennoch sollte man nicht alles unüberlegt oder übereilt
unterschreiben.
Sind Sie auch unter Druck gesetzt worden? Dann kontaktieren Sie uns
gerne und senden uns die Ihnen vorliegenden Vertragsentwürfe per E-
Mail an isn@schweine.net oder per Fax an 05491/9665-19. Wir
behandeln die hier eingehenden Verträge natürlich vertraulich und
anonymisiert.
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