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erheblicher  Verzögerung  erfolgt  ist.  Außerdem  wurde  teilweise
          versucht,  mit  Verweis  auf  Corona  bzw.  ASP  verschiedene
          Vertragsbestandteile außer Kraft zu setzen bzw. zu umgehen.
          Von den Schlachtbetrieben wird die Initiative Tierwohl (ITW) immer
          wieder als weiteres Argument für Vermarktungsverträge genannt. Das
          Argument ist zwar nicht von der Hand zu weisen, denn in der neuen
          ITW-Phase werden die Zahlungen für Schweinemäster zwar über den
          Schlachthof erfolgen und nicht mehr aus dem Fonds. Jedoch ist dazu
          keinesfalls  ein  einziger  Vertrag  für  alle  Tiere  mit  einem
          Schlachtunternehmen notwendig!
          Die  ISN  hat  verschiedene  Verträge  vorliegen  und  rechtlich  prüfen
          lassen. Mit klarem Ergebnis: Viele der aktuell im Umlauf befindlichen
          Vertragsvorlagen  sind  sehr  einseitig  auf  die  Vorteile  der  Schlacht-
          unternehmen  ausgelegt.  So  können  z.B.  Vermarktungskonditionen
          einseitig vom Schlachtunternehmen geändert werden oder mit  dem
          Vertrag werden automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen
          des Schlachtunternehmens ergänzend zum Vertrag anerkannt. Diese
          können dann wenig überraschend teils gravierend von den allgemein
          gültigen  gesetzlichen  Regelungen  zu  Gunsten  des  Schlacht-
          unternehmens  abweichen  oder  dem  Schweinehalter  erhebliche
          Pflichten auferlegen.
          Einfache  Empfehlungen  zum  richtigen  Verhalten  beim  Druck  zur
          vertraglichen  Bindung  gibt  es  leider  nicht,  da  die  angepriesene
          gesicherte Abnahme mit einem Vertrag meist als das geringere Übel
          im Vergleich zum „Schweinestau im Stall“ angesehen werden kann.
          Dennoch  sollte  man  nicht  alles  unüberlegt  oder  übereilt
          unterschreiben.
          Sind Sie auch unter Druck gesetzt worden? Dann kontaktieren Sie uns
          gerne und senden uns die Ihnen vorliegenden Vertragsentwürfe per E-
          Mail  an  isn@schweine.net  oder  per  Fax  an  05491/9665-19.  Wir
          behandeln  die  hier  eingehenden  Verträge  natürlich  vertraulich  und
          anonymisiert.





























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